Allgemeine Geschäftsbedingungen
Spindler und Bissinger GbR
Altdorfstrasse 15
88250 Weingarten
Deutschland
nachfolgend: Anbieter
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem
Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung und Entwicklung von Webseiten sowie deren laufende Betreuung und Suchmaschinenoptimierung (SEO).
Darüber hinaus bietet der Anbieter Werbemaßnahmen auf Social Media sowie in den gängigen Suchmaschinen an.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an
Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt
hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für
ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Vertragsschluss
Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem
Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig,
eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf
dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der
Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag
zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein
Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster,
gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem
Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge
vollständig, rechtzeitig (innerhalb von 7 Tagen) und korrekt mitzuteilen.
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken,
Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht
er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der
urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu
verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch
entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist
der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte)
verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber
dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das
Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte,
Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird
insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom
Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des
herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren
Suche) in Rechnung stellen.
Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet
die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab
Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände
eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen
wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines
Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des
Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen
Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die
Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der
Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung.
Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird
sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse
(z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monat. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim
Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht
erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach
begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung,
insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für
seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von
Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Leistungen für Webseiten
Erstellung von Webseiten
Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von
Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten
(z. B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben
des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten
sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, sind die erstellten Webseiten für
Mobilgeräte optimiert.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B.
SSL / TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger
Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich
vereinbart wurde.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist
nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich.
Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung
veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und
das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter
schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche
Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig,
korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B.
Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde
sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf
hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem
Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde
dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der
Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas
anderes vereinbart wurde.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die
Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist
Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem
Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird
im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die
Vergabe der Domain zu haben.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter
verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen
Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle
Besonderheiten hinweisen.
Wartung und Pflege von Webseiten
Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung
von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss
der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende
Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter.
Weitere Details, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel
sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch
eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht
gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder
den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen
des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des
Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite,
insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Marketing und Content
SEO-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der
Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach
eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom
Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§
611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im
Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies
ausdrücklich vereinbart haben.
SEO-Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1)
Monat wieder abbestellt werden.
SEA-Kampagnen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der
Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.
werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von
Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn,
dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf
Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet
dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die
Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
Social Media Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder
Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der
Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden
Inhalte.
Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner SocialMedia-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der
entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet
lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte
Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird
diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen
dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er
das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.
Beratung und Consulting
Beratungsleistungen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im
Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem
Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der
Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab
mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff.
BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht
zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Schlussbestimmungen
Rechteeinräumung/Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den
entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht
ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das
Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und
auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne
dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und
im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein
Entgeltanspruch zusteht.
Forderungsabtretung / Factoring
Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden im Rahmen eines Factorings an Dritte abzutreten.
Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Abtretung einverstanden.
Die Abtretung hat keine Auswirkungen auf die Vertragsinhalte oder die geschuldete Leistung durch den Anbieter.
Einsatz Dritter / Weitergabe von Leistungen
Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Leistungen oder Teilaufträge auch an Dritte (z. B. Subunternehmer, Freelancer oder andere Dienstleister) weiterzugeben oder von diesen erbringen zu lassen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Der Anbieter bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen,
Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive
Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige
urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten,
streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den
vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Sonstiges
Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den
Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und
unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber
spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht
innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die
Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der
Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung
Vorrang.
Stand: 21.04.2025